40% des Energieendverbrauchs in der EU sind dem Gebäudesektor zuzurechnen. Hierzu zählen nicht nur das Heizen, sondern auch Beleuchtung, Kühlung und fließendes Warmwasser. Der steigende Lebensstandard bewirkt, dass bereits zwei Drittel des Energieverbrauchs auf private Haushalte entfallen.
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll sicherstellen, dass Gebäudestandards in Europa einen Schwerpunkt auf die Minimierung des Energieverbrauchs setzen. Gebäude sollen hinsichtlich ihrer bauphysikalischen Eigenschaften vergleichbar werden und die Betriebskosten für den Nutzer absehbar machen. Gebäude mit nachweislich niedrigeren Betriebskosten werden daher in Zukunft besser vermietbar sein oder sich in der Marktwertentwicklung von anderen, schlechten Gebäuden abheben.
In Österreich wird die EU-Richtlinie im Energieausweisvorlagegesetz (EAV-G) als Bundesgesetz und in der Bauordnung jedes Bundeslandes umgesetzt. Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) liefert die technischen Rahmenbedingungen, die für die Erstellung des Energieausweises notwendig sind.
Käufer und Mieter einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung erhalten mit dem Energieausweis einfache und vergleichbare Informationen über den energetischen Standard des betreffenden Objekts. Da der Energieausweis aus Kostengründen fast immer gebäudebezogen berechnet wird, also der Normverbrauch über das gesamte Gebäude berechnet wird, ist seine Aussagekraft im Hinblick auf die einzelne Wohnung beschränkt. Randlagen im Gebäude (über dem Keller, unter dem nicht ausgebauten Dach, direkt an der nicht isolierten Feuermauer) bewirken immer einen weitaus höheren Heizwärmebedarf gegenüber Nutzungsobjekten, die von beheizten Objekten umgeben sind.
Ein ordentlicher, nach den Normen erstellter Energieausweis hat auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudesubstanz zur Senkung des Energieverbrauchs zu beinhalten und diese auch zu beziffern. Für den Verwalter kann den Energieausweis als technische Grundlage für die Planung von baulichen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Liegenschaft einsetzen. Der Energieausweis wirkt daher gerade im Wohnungseigentum unterstützend im Hinblick auf die Beschlussfassung zur Setzung von energieeffizienten Maßnahmen und kann die Entscheidungsfindung und tatsächliche Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in Wohnungseigentumsanlagen vorantreiben. Seit 1.4.2009 ist der Verwalter verpflichtet, für Wohnungseigentumsgemeinschaften einen Energieausweis einzuholen, so er nicht andere Weisung erhält.
Für den Hauseigentümer stellt der Energieausweis eine wichtige Grundlage für die weitere Bewirtschaftungsstrategie der Liegenschaft dar und ist in vielen Fällen auch die Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen bzw. Baugenehmigungen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, wir informieren Sie gerne über die technischen und finanziellen Möglichkeiten im Rahmen einer Sanierung!
Wie im Konjunkturpaket II vereinbart, erhalten der private Wohnbau und die Unternehmen jeweils 50 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen für die Dämmung der Außenhülle eines Gebäudes sowie den Tausch von Heizkesseln und Fenstern.
Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Unterstützt werden unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.
Bei privaten Wohnbauten, die die geforderten Standards im Wärmeschutz bereits erfüllen, werden auch die Einbindung einer thermischen Solaranlage, der Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte, ein Einbau von Wärmepumpen und der Umstieg auf bestimmte Erdgasbrennwertkessel unterstützt. Der Tausch von Fenstern oder der Heizung, oder die Wärmedämmung sind zwar kurzfristig mit Kosten verbunden, das sind aber Investitionen, die sich langfristig rechnen. Wer sein Haus gut dämmt und neue Fenster einbaut, kann seine Heizkosten um die Hälfte reduzieren.
Im Wohnbau ist eine Unterstützung von 20 Prozent bzw. maximal 5000 Euro vorgesehen. Für die Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden beträgt die maximale Förderhöhe 2500 Euro.
Private Förderungswerber können ihre Anträge auf Zuschuss bei allen Bankfilialen und Bausparkassen stellen.
Auf dieser Homepage finden Sie erfahrene Energieausweis-Aussteller:
Auch Unternehmen können ab 14. April 2009 um Zuschüsse ansuchen. Auch hier ist Grundlage zur Beurteilung der Förderungsfähigkeit ist der Energieausweis, dessen Ausstellung ebenfalls gefördert wird. Unterstützt werden: Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren. Speziell für Unternehmen wird der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes sowie Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes gefördert. Zusätzlich sind für Unternehmen in Kombination mit Sanierungsmaßnahmen Umstellungen auf effiziente Energienutzung wie die Wärmerückgewinnung, der Ersatz bestehender Heizungssysteme durch eine Biomasse-Einzelanlagen, der Einbau thermischer Solaranlagen, der Anschluss an Fernwärme, der Einbau von Wärmepumpen und die Nutzung moderner Technologien wie Kraft-Wärme Kopplung förderfähig.
Die Förderung dieser Maßnahmen kann je nach Energieeinsparungseffekt bei Betrieben bis zu 40 Prozent der Investitionskosten betragen, max. 20.000 Euro. Die Förderungsansuchen von Unternehmen können analog der bisherigen Umweltförderungsabwicklung direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingebracht werden.
Wir beraten Sie gerne!

Es prüfe, wer sich bindet ...
Wir sind so gut wie unsere Mitarbeiter und unsere Partner, die in Ihrem Haus arbeiten. Die Auswahl Ihrer Handwerker unterliegt strengen kaufmännischen und technischen Kriterien.

Sie wollen sicher gehen, dass Sie mit uns die richtige Hausverwaltung erwischt haben? Hier können Sie sich persönlich überzeugen.

Derzeit sind wir dabei, für alle Liegenschaften, die nicht in die Ausnahmebestimmungen des Energieausweisvorlagegesetzes fallen, einen Energieausweis zu erstellen. Weil wir rechtzeitig mit der Einholung von Energieaus-weisen angefangen haben, liegt dieser für die meisten Liegen-schaften schon vor. Wenn Sie diesbezügliche Fragen haben oder ein Exemplar für Ihr Haus zugemailt haben wollen, klicken Sie bitte

In Kooperation mit dem Wohnfonds Wien wicklen wir Sockelsanierungen und Projekte zur thermischen Wohnhaus-sanierung durch. Hier können Sie aktuelle Ausschreibungs-unterlagen downloaden.
› zu den aktuellen Ausschreibungen